Vertriebsvereinbarung für Ton- und Bildtonträger
Vertriebsvereinbarung für Ton- und Tonbildträger

zwischen
fontastix, Postfach 305, 4018 Basel (nachstehend “
fontastix”) und

(Hier Name und Adresse des Auftraggebers) (nachstehend “
Auftraggeber”)

Die nachstehenden Vereinbarungen bilden die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und fontastix.

1. a) Der Auftraggeber überträgt fontastix für die Dauer des Vertrages die exklusiven Vertriebsrechte für die vom Auftraggeber bereitgestellten Ton- oder Tonbildträger, über Mailorder, Fachhandel und weitere Vertriebsplattformen in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein für das folgende Vertragsprodukt:

(Hier der Name und die Bestellnummer des Produkts)

b) Der Auftraggeber hat weiterhin das Recht den oben genannten Ton- oder Tonbildträger an eigenen Konzerten oder über die eigene Webseite zu verkaufen.
c) Der Auftraggeber bezahlt für jedes Produkt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.-. Weitere Dienstleistungen (z. B. EAN Code) werden, gemäss der auf der Homepage publizierten Preisliste, zusätzlich in Rechnung gestellt.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, fontastix bzw. deren Vertriebspartner während der Dauer dieses Vertrages auf erstes Verlangen, innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Eingang der Bestellung, die für den Vertrieb notwendigen Ton- oder Tonbildträger zur Verfügung zu stellen.

3. Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle notwendigen vertrags-gegenständlichen Rechte verfügt (Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeits- und Markenrechte an den Werken, Darbietungen, Aufnahmen und Titeln sowie an Texten, Bildern und Graphiken der Umschläge und des Werbematerials) und ihn keine anderweitigen vertraglichen Bindungen daran hindern, diesen Vertrag abzuschliessen und zu erfüllen. Der Auftraggeber stellt fontastix von allen Drittansprüchen frei, die sich aus der Verwertung des Ton- oder Tonbildträgers ergeben.

4. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm unter der oben erwähnten fontastix-Bestellnummer eingegebenen Angaben korrekt sind und das gelieferte Vertragsprodukt aus industrieller Fertigung stammt (keine gebrannten CDs/DVDs).

5. Der Auftraggeber garantiert, dass das in den Vertrieb gegebene Vertragsprodukt inkl. Umschlaggestaltung und Werbematerial nicht gegen Rechte Dritter verstösst, insbesondere nicht Persönlichkeitsrechte, Leistungsschutzrechte und Urheberrechte verletzt. Ebenso garantiert er, dass der Vertrieb des Vertragsproduktes (umfasst Ton- oder Tonbildträger, Hülle mit Inlaycard sowie zusätzliche Informations- und Werbematerialien) nicht gegen die schweizerische Rechtsordnung sowie international anerkannte Normen verstösst, insbesondere kein rassistisches Gedankengut enthält bzw. propagiert.

6. Der Auftraggeber überträgt fontastix das nicht exklusive Recht, Ausschnitte aus den Werken, Darbietungen und Aufnahmen sowie der zugehörigen graphischen Gestaltungen, Bildern und Texte zum Zweck der Werbung für den Verkauf von Ton- oder Tonbildträgern elektronisch verfügbar zu machen. Diese Übertragung umfasst alle notwendigen Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte inkl. allfälliger Bearbeitungsrechte am Werbematerial. Vorbehalten bleiben die direkt von den zuständigen Verwertungsgesellschaften zu erwerbenden Rechte.

7. fontastix kann die unter Ziff. – 1, 3 und 6 eingeräumten Vertriebsrechte an Vertriebspartner im In- und Ausland weiter übertragen. (optional für das Ausland)
8. Der Auftraggeber erhält gemäss dem von ihm gewählten, nachstehend publizierten Preiscode seinen Lieferanten-Anteil auf jedem verkauften Ton- oder Tonbildträger. Jährliche Anpassungen seitens fontastix sind zulässig, wobei das Verhältnis zum Endverkaufspreis nicht wesentlich zu Lasten des Auftraggebers verändert werden darf.

9. Mit der Zahlung der hier vereinbarten Beteiligung sind alle Ansprüche von Künstlern, Produzenten und sonstigen am Ton- oder Tonbildträger Beteiligten abgegolten.

10. Die Abrechungen erfolgen quartalsweise, jeweils am 31.3., 30.6., 30.9., 31.12. des laufenden Jahres, und werden innert 45 Tagen von fontastix erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Die Abrechnungen müssen sämtliche Verkäufe während der betreffenden Abrechungsperiode ausweisen.

11. Die Zahlungen erfolgen gleichzeitig mit den Abrechungen.

12. Abgerechnet werden hundert (100) Prozent der verkauften Tonträger.

13. Abrechnungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monates nach deren Empfang unter Angabe von Gründen widerspricht.

14. Die vorliegende Vertriebsvereinbarung tritt sofort nach Erhalt der beidseitig unterzeichneten Vertragsexemplare sowie eines Belegexemplars des Ton- oder Tonbildträgers durch fontastix und Bezahlung der Rechnung gemäss 1b dieser Vereinbarung in Kraft. Die Vertriebsvereinbarung kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Die noch nicht verkauften Ton- oder Tonbildträger werden dem Auftraggeber retourniert. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Schlussabrechung erfolgt mit der nächsten Quartalsabrechnung.

15. Wenn der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Nachlieferung nicht nachkommt, wird sein Produkt ohne weitere Benachrichtigung so lange aus dem Online-Angebot gestrichen, bis es wieder in der verlangten Stückzahl an Lager ist.

16. fontastix ist berechtigt, diesen Vertrag mit schriftlicher Erklärung in folgenden Fällen vorzeitig ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen:
a) wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Aufforderung zur Lieferung von Vertragsprodukten auch nach Ansetzung einer Nachfrist von 14 Tagen seine Lieferpflichten nicht einhält.
b) wenn der Auftraggeber übernommene Garantien nicht einhält (Punkt 3, 4 und 5) oder wenn sich Angaben zur Produkteinformation gemäss Beilage 2 als unrichtig herausstellen.
c) wenn der Auftraggeber übernommene sonstige Pflichten aus diesem Vertrag verletzt und den Vertrag auch nach einer schriftlichen Nachfristansetzung von 30 Tagen nicht einhält.

17. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

18. Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von fontastix zuständig.


Ort/Datum:

Der Auftraggeber


fontastix



Was verdient der Auftraggeber?

Pro verkauftes Produkt
an Einzelkunden über online-Direktverkauf (per 2005)

Code, Format Endverkaufspreis CeDe.ch * Zahlung an Auftraggeber
12, Single (Tiefpreis) CHF 09.90 CHF 5.45
41, Single (normal) CHF 11.90 CHF 6.70
40, EP/Maxi (Tiefpreis) CHF 14.90 CHF 8.70
43, EP/Maxi (normal) CHF 19.90 CHF 11.95
50, CD (Tiefpreis) CHF 23.90 CHF 14.55
00, CD (normal) CHF 27.90 CHF 17.15
70, CD (Hochpreis) CHF 29.90 CHF 18.45
71, CD (Extra-Hochpreis) CHF 31.90 CHF 19.75
DVD, DVD CHF 35.00 CHF 21.75
73, CD (Klassik-Hochpreis) CHF 37.90 CHF 23.65
2x42, CD (Doppel) CHF 39.90 CHF 24.95
*Konsumenten-Preis inkl. MwSt, Porto, Verpackung
Pro verkauftes Produkt über Fachhandel (per 2005):
Code, Format Endverkaufspreis
Fachhandel **
Zahlung an Auftraggeber
12, Single (Tiefpreis) CHF 9.90 CHF 5.00
41, Single (normal) CHF 11.90 CHF 5.50
40, EP/Maxi (Tiefpreis) CHF 14.90 CHF 8.00
43, EP/Maxi (normal) CHF 19.90 CHF 10.00
50, CD (Tiefpreis) CHF 23.90 CHF 13.00
00, CD (normal) CHF 27.90 CHF 14.00
70, CD (Hochpreis) CHF 29.90 CHF 15.50
71, CD (Extra-Hochpreis) CHF 31.90 CHF 16.50
DVD, DVD CHF 35.00 CHF 18.00
73, CD (Klassik-Hochpreis) CHF 37.90 CHF 19.50
2x42, CD (Doppel) CHF 39.90 CHF 21.00
** unverbindlicher Verkaufspreis